Vermögensauseinandersetzung ౼ Ihre Rechte und Möglichkeiten  

Modellhaus aus Holz mit aufgezeichneten Schnittlinien

Nach einer Trennung bleibt Ihr Eigentum grundsätzlich bei Ihnen. Ohne Ehevertrag oder Ausschluss des Zugewinnausgleichs kann jedoch ein Anspruch Ihres Ehepartners bestehen. Klären Sie rechtzeitig die Vermögenswerte zu den maßgeblichen Stichtagen der Heirat, der Trennung und der Zustellung des Scheidungsantrags,


Existiert gemeinsames Eigentum, etwa Immobilien, sind Lösungen wie Ausgleichszahlungen, freihändiger Verkauf oder eine Teilungsversteigerung denkbar.


Herr Rechtsanwalt Kai Huppertz entwickelt als Fachanwalt für Familienrecht in Krefeld gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Lösung.


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