Vermögensauseinandersetzung
Ich habe mich von meinem Ehepartner getrennt. Was geschieht mit meinem und unserem Vermögen?
Ihr Vermögen bleibt Ihr Vermögen. Haben Sie keinen Ehevertrag geschlossen und den Zugewinnausgleich nicht ausgeschlossen, kann es jedoch sein, dass Sie mit rechtskräftiger Scheidung Zugewinnausgleich an Ihren geschiedenen Ehegatten zahlen müssen. Dies setzt voraus, dass sich Ihr Vermögen während Ihrer Ehe vermehrt hat (sog. Zugewinn), Ihr Vermögenszuwachs größer war als der Ihres Ehegatten und Ihr Ehegatte Zugewinnausgleich beansprucht. Hier kann frühzeitig Klarheit geschaffen werden, indem Ihr Ehegatte aufgefordert wird, Auskunft zu seinen Vermögenswerten zu den maßgeblichen Stichtagen der Heirat (Anfangsvermögen), der Trennung (Trennungsvermögen) und der Zustellung des Scheidungsantrags (Endvermögen) zu erteilen. Ein möglicher Zugewinnausgleich kann dann geprüft und berechnet werden.
Auch an den eigentumsrechtlichen Verhältnissen ändert sich mit Trennung bei Alleineigentum nichts. Sind Sie zum Beispiel Alleineigentümer einer Immobilie, bleiben Sie dies auch.
Bei gemeinsamem Vermögen und Eigentum sollte eine Regelung gesucht werden. Oft geht es insbesondere um gemeinsame Immobilien. Es bieten sich dann mehrere Lösungen an: Das Miteigentum kann gegen eine entsprechende Ausgleichszahlung auf den anderen Ehegatten übertragen werden oder die Immobilie wird freihändig verkauft. Sofern eine Einigung nicht möglich ist, kommt auch eine Zwangsversteigerung in Betracht (sog. Teilungsversteigerung).
Herr Rechtsanwalt Kai Huppertz begutachtet als Fachanwalt für Familienrecht in Krefeld gerne Ihren Fall und entwickelt mit Ihnen eine sinnvolle Lösung.