Ehevertrag und Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung 

Edler Füller liegt zur Unterzeichnung eines Ehevertrags bereit

Ich möchte mich vertraglich absichern. Welche Möglichkeiten bestehen bei Eheschließung? 

 

Es ist in aller Regel ratsam, im zeitlichen Zusammenhang mit der Heirat einen Ehevertrag zu schließen. Auf diese Weise lassen sich Konflikte im Falle einer Trennung weitestgehend vermeiden. Trifft man Regelungen „schwarz auf weiß“, weiß jeder Ehegatte, woran er ist. Die Eheleute haben einen „Fahrplan“, nach welchem sie sich richten können, sollte die Ehe zu einem späteren Zeitpunkt - wider Erwarten - scheitern. 
 
Dringend ratsam ist ein Ehevertrag, wenn zumindest einer der beiden Ehegatten Unternehmer ist und über ein erhebliches Betriebsvermögen verfügt. In solchen Fällen empfiehlt es sich, zumindest den betrieblichen Teil aus dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft herauszunehmen, so dass bei Trennung und Scheidung der Eheleute ein Vermögensausgleich insofern nicht erfolgt. Man nennt dies modifizierte Zugewinngemeinschaft. 

Goldene Eheringe liegen im Vordergrund, im Hintergrund unterzeichnet ein Mann in dunklem Anzug einen Vertrag

Welche Möglichkeiten bestehen bei Trennung? 


Haben die Eheleute keinen Ehevertrag geschlossen, besteht selbst nach erfolgter Trennung noch die Möglichkeit, entsprechende Regelungen in Form einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen.

 
Sowohl bei einem Ehevertrag als auch bei einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung gilt: Je weiter in den sog. Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts eingegriffen wird (dazu zählt unter anderem der Betreuungsunterhalt), desto größer ist das Risiko, dass die Vereinbarung unwirksam ist. Ist ein Eingriff in den Kernbereich dennoch gewünscht, sollte dieser durch einen Vorteil für den vom Eingriff betroffenen Ehegatten gemildert, bestenfalls ausgeglichen werden. Es sollte insgesamt ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Vor- und Nachteilen auf beiden Seiten bestehen.
 
Herr Rechtsanwalt Kai Huppertz berät Sie als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in Krefeld gerne zu diesem Thema und erstellt den Vertrag.