Schutz vor Kündigung ౼ Ihr Fachanwalt in Krefeld
Das Wichtigste auf einen Blick
Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden. Nach Ablauf dieser Frist kann die Kündigung in der Regel nicht mehr angegriffen werden.
Setzen Sie sich daher bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung.
Herr Rechtsanwalt Kai Huppertz prüft als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Krefeld die Wirksamkeit Ihrer Kündigung und vertritt Sie kompetent im Kündigungsschutzprozess.
Wann habe ich Kündigungsschutz?
Sie können eine Kündigungsschutzklage erheben, wenn Sie Kündigungsschutz genießen:
⇨ Allgemeiner Kündigungsschutz (Voraussetzungen: Ihr Arbeitsverhältnis besteht länger als 6 Monate und der Betrieb Ihres Arbeitgebers ist kein Kleinbetrieb (= maximal 10 regelmäßig Beschäftigte))
⇨ Besonderer Kündigungsschutz (zum Beispiel bei Schwerbehinderung oder Schwangerschaft)
⇨ Kündigungsschutz vor sitten- und treuwidrigen Kündigungen.
Ungeachtet dessen kommt eine Kündigungsschutzklage bei Nichteinhaltung der Schriftform in Betracht oder wenn die Kündigungsfrist nicht korrekt berücksichtigt worden ist.
Wann ist eine Kündigung unwirksam?
Ob die Ihnen gegenüber ausgesprochene Kündigung unwirksam ist, hängt zum einen von der Art des Ihnen zustehenden Schutzes ab, zum anderen von der Art der ausgesprochenen Kündigung. Denkbar sind folgende Kündigungen:
⇨ Änderungskündigung
⇨ Fristlose Kündigung
⇨ Ordentliche Kündigung (betriebsbedingt, verhaltensbedingt, personenbedingt)
⇨ Verdachtskündigung.
Je nachdem, um welch eine Kündigung es sich handelt, liegen die Hürden für den Arbeitgeber unterschiedlich hoch.
Ihr Erfolg durch unsere Erfahrung
Unsere Praxis zeigt: Eine Kündigungsschutzklage macht sich häufig bezahlt. Oft kann die angegriffene Kündigung zu Fall gebracht oder eine attraktive Abfindung erzielt werden.
Vertrauen Sie auf unsere Fachkompetenz und vereinbaren jetzt einen Termin!