Abfindung bei Kündigung ౼ Wir kämpfen für Sie

Würfel-Reihe mit der Aufschrift Abfindung

Habe ich einen Anspruch auf eine Abfindung?


In der Regel besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung. In Ausnahmefällen kommt eine Abfindung jedoch in Betracht, etwa bei:

⇨ Kündigung mit Abfindungsangebot nach § 1 a KSchG (= Der Arbeitgeber verknüpft mit der Kündigung das Angebot einer Abfindungszahlung für den Fall, dass der Arbeitnehmer auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet.)

 

⇨ Verhandlungen im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses.


Unser Tipp: Nutzen Sie den Kündigungsschutzprozess als Chance. Arbeitgeber sind oft bereit, Abfindungen zu zahlen, um Risiken zu vermeiden. Eine fundierte Verhandlungsstrategie ist dabei entscheidend. 

 Wie wird eine Abfindung berechnet?

 

Es gibt keine festen Regeln, häufig wird aber die sog. "Halbformel" herangezogen:

Ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit.

Abweichungen sind möglich und hängen ab

⇨ von den individuellen Umständen,

⇨ insbesondere aber dem Verhandlungsgeschick.

Unsere Erfahrung: Herr Rechtsanwalt Kai Huppertz hat als Anwalt für Arbeitsrecht dank seines Verhandlungsgeschicks in zahlreichen Fällen attraktive Abfindungen ausgehandelt. 

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