Scheidungsanwalt in Krefeld
Ich möchte geschieden werden. Was ist wichtig?
Ein Scheidungsantrag kann grundsätzlich erst nach Ablauf des Trennungsjahres gestellt werden. Denn erst dann gilt die Ehe im Regelfall als gescheitert. Das Trennungsjahr beginnt zu laufen mit der Trennung der Eheleute. In der Regel ist dies die räumliche Trennung.
Besteht die Ehe zum Zeitpunkt des Scheidungsantrags bereits drei Jahre, geht es im Scheidungsverfahren automatisch auch um den Versorgungsausgleich. Im Rahmen des Versorgungsausgleichs werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften ausgeglichen.
Worum es im Weiteren bei Trennung und Scheidung von Eheleuten gehen kann, hängt vom Einzelfall und vielen Faktoren ab. Zumeist spielen jedenfalls folgende Punkte eine Rolle: Trennungsunterhalt, Hausrat, Klärung Konten, Auseinandersetzung Immobilie, Zugewinnausgleich/Ehevertrag, nachehelicher Unterhalt und bei Kindern: Kindesunterhalt, Umgangsrecht und Sorgerecht.
Gerne nimmt sich Herr Rechtsanwalt Kai Huppertz Zeit für Sie und bespricht mit Ihnen alles in Ruhe. Er begleitet Sie als Ihr Scheidungsanwalt in Krefeld von Anfang bis Ende.
Sind Sie und Ihr Ehepartner sich einig und wünschen Sie beide eine einvernehmliche Scheidung, ist auch ein anfängliches Beratungsgespräch zu dritt möglich. Offiziell vertreten werden kann allerdings nur ein Ehepartner, da anderenfalls eine Interessenkollision bestünde. Herr Rechtsanwalt Kai Huppertz klärt Sie als Fachanwalt für Familienrecht und Scheidungsanwalt in Krefeld gerne über alles Weitere auf.