Anwalt für Umgangsrecht in Krefeld

Vater trägt seine Tochter in einem Park bei sonnigem Wetter auf seinen Schultern

Ich wünsche Umgang mit meinem Kind. Welche Umgangsregelung ist üblich? 

 

Als Elternteil sind Sie zum Umgang mit Ihrem Kind nicht nur berechtigt, Sie sind dazu sogar verpflichtet. Zudem hat das Kind ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil.
 
Üblich sind Umgangskontakte alle zwei Wochen. An welchen Tagen, zu welchen Uhrzeiten und ob mit oder ohne Übernachtung(en), hängt vom Einzelfall ab. Denkbar sind auch Umgangskontakte in einem kürzeren Turnus oder zusätzlich zum Umgang alle zwei Wochen. Im Lichte des Kindeswohls sollte eine für alle Beteiligten vernünftige Regelung herausgearbeitet werden. Wichtig sind wiederkehrende Umgangskontakte, um so für das Kind Verlässlichkeit zu schaffen.
 
Auch an die Aufnahme einer Regelung zu den Ferienzeiten und den sog. hohen Feiertagen sollte gedacht werden. Struktur schafft Klarheit.
 
Herr Rechtsanwalt Kai Huppertz begleitet Sie gerne als Fachanwalt für Familienrecht und Ihr Anwalt für Umgangsrecht in Krefeld bei der Planung und Realisierung von Umgangskontakten mit Ihrem Kind.

Mein Ex-Partner fordert Umgang mit unserem gemeinsamen Kind. Ich habe große Bedenken. Wann kann das Umgangsrecht verweigert werden? 

 

Der Ausschluss des Umgangsrechts ist unter engen Voraussetzungen möglich, nämlich dann, wenn eine Gefährdung des Kindeswohls nicht anders abzuwenden ist. Soweit mildere Eingriffe in Betracht kommen, sind diese also vorzuziehen. Ein milderer Eingriff können zum Beispiel Umgangskontakte in begleiteter Form sein oder an einem bestimmten Ort, etwa beim Kinderschutzbund.
 
Gebietet das Kindeswohl einen vollständigen Ausschluss des Umgangsrechts, soll dieser in der Regel befristet werden. Die Dauer der Befristung hängt dann von den konkreten Verhältnissen im Einzelfall ab.
 
Gründe für die Beschränkung oder den Ausschluss des Umgangsrechts können unter anderem sein: Gewalt, Verdacht auf sexuellen Missbrauch, Krankheit oder auch ein entgegenstehender Wille des Kindes. Die Voraussetzungen variieren jeweils.
 
Herr Rechtsanwalt Kai Huppertz erläutert Ihnen als Spezialist im Familienrecht gerne die Details und hilft Ihnen beim Schutz Ihres Kindes.