Ihr Anwalt für Umgangsrecht in Krefeld
Ihr Recht auf Umgang mit Ihrem Kind
Elternteile haben nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, Umgang mit ihren Kindern zu pflegen. Ebenso hat das Kind ein Recht auf regelmäßigen Umgang. Übliche Umgangsregelungen variieren je nach Einzelfall, umfassen aber oft alle zwei Wochen, mit oder ohne Übernachtungen. Auch Ferienzeiten und Feiertage sollten klar geregelt sein, um Verlässlichkeit und Struktur für das Kind zu schaffen.
Herr Rechtsanwalt Kai Huppertz unterstützt Sie als Rechtsanwalt für Familienrecht in Krefeld bei der Gestaltung einer angemessenen und kindgerechten Umgangsregelung.
Wann kann das Umgangsrecht verweigert werden?
Das Umgangsrecht kann in seltenen Ausnahmefällen beschränkt oder ausgeschlossen werden, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Mildere Maßnahmen, wie begleiteter Umgang, werden meist bevorzugt. Gründe für Einschränkungen können Gewalt, Missbrauchsverdacht oder andere Gefährdungen sein.
Herr Rechtsanwalt Kai Huppertz hilft Ihnen als Experte im Familienrecht dabei, Ihre Rechte zu wahren und das Wohl Ihres Kindes zu schützen.