Anwalt für Pauschalreiserecht in Krefeld

Luxus-Hotelanlage mit Pool und Palmen bei sonnigem Wetter

Entspricht Ihr Hotel nicht der gebuchten Sternekategorie?
 
Sind Sie mit den Serviceleistungen vor Ort unzufrieden?
 
Befindet sich Ihr Hotelzimmer in einem desolaten Zustand? Schimmel? Dreck? Ungeziefer?
 
Sind Sie ständigem Lärm ausgesetzt, zum Beispiel aufgrund einer Baustelle?
 
Verlief Ihre Kreuzfahrt nicht nach Plan?
 
Nicht selten decken sich die Erwartungen des Reisenden und die vertraglichen Vereinbarungen nicht mit den tatsächlichen Gegebenheiten am Reiseziel. In einzelnen Fällen erweist sich der vermeintliche Traumurlaub gar als ein Albtraum.
 
Ist die Pauschalreise durch Reisemängel beeinträchtigt, kommt insbesondere ein Anspruch auf Reisepreisminderung in Betracht. Dieser setzt grundsätzlich eine Mängelanzeige und ein entsprechendes Abhilfeverlangen voraus. Die Reisemängel sollten unverzüglich gegenüber der örtlichen Reiseleitung angezeigt werden. Im Idealfall wird parallel dazu der Reiseveranstalter direkt kontaktiert. In Ihrem Interesse sollte die Mängelanzeige schriftlich erfolgen. Achten Sie darauf, dass Ihnen eine Abschrift der Mängelanzeige zur Verfügung gestellt wird. In der Mängelanzeige sollten die einzelnen Reisemängel so präzise wie möglich beschrieben werden. Wir empfehlen zusätzlich zur Mängelanzeige eine Dokumentation sämtlicher Reisemängel, etwa in der Form aussagekräftiger Fotos.

Ist die Pauschalreise durch die Reisemängel erheblich beeinträchtigt, ist darüber hinaus an einen Anspruch auf angemessene Entschädigung in Geld wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit zu denken (entgangene Urlaubsfreude). Ob die Beeinträchtigung erheblich ist oder nicht, hängt vom Einzelfall ab. Erforderlich ist eine Gesamtwürdigung aller Umstände einschließlich der Urlaubsart.

Die Höhe der Reisepreisminderung sowie die Höhe der angemessenen Entschädigung beurteilen sich nach dem Gewicht der gegebenen Reisemängel. Als Richtschnur kann zur Beurteilung auf die Rechtsprechung zurückgegriffen werden, die je nach Sachverhalt sehr unterschiedlich ausfällt. Als weitere Richtschnur kann die sog. Frankfurter Tabelle dienen, die für die Gerichte jedoch nicht verpflichtend ist.

Das Pauschalreiserecht ist umfangreich. Je nach Fallkonstellation können weitere Ansprüche bestehen, zum Beispiel das Recht zur Kündigung, das Recht auf Schadensersatz oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

Als Rechtsanwalt für Reiserecht und Ihr Anwalt für Pauschalreiserecht in Krefeld ist Herr Rechtsanwalt Kai Huppertz stets für Sie da - vor Antritt Ihrer Pauschalreise, während Ihres Aufenthalts und nach Ihrer Urlaubsrückkehr.