Scheidung
Ich möchte geschieden werden. Woran muss ich denken?
Ein Scheidungsantrag kann grundsätzlich erst nach Ablauf des Trennungsjahres gestellt werden. Denn erst dann gilt die Ehe im Regelfall als gescheitert. Das Trennungsjahr beginnt zu laufen mit der Trennung der Eheleute. In der Regel ist dies die räumliche Trennung.
Besteht die Ehe zum Zeitpunkt des Scheidungsantrags bereits drei Jahre, geht es im Scheidungsverfahren automatisch auch um den Versorgungsausgleich. Im Rahmen des Versorgungsausgleichs werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften ausgeglichen.
Worum es im Weiteren bei Trennung und Scheidung von Eheleuten gehen kann, hängt vom Einzelfall und vielen Faktoren ab. Zumeist spielen jedenfalls folgende Punkte eine Rolle: Trennungsunterhalt, Hausrat, Klärung Konten, Auseinandersetzung Immobilie, Zugewinnausgleich/Ehevertrag, nachehelicher Unterhalt und bei Kindern: Kindesunterhalt, Umgangsrecht und Sorgerecht.
Gerne nimmt sich Herr Rechtsanwalt Kai Huppertz Zeit für Sie und bespricht mit Ihnen alles in Ruhe. Er begleitet Sie als Fachanwalt für Familienrecht von Anfang bis Ende.