Abmahnung

Das Bild zeigt einen Mann, der einen Briefumschlag überreicht. Im Sichtfenster steht Abmahnung.

Ich habe eine Abmahnung erhalten. Was muss ich beachten? 


Mit einer Abmahnung rügt ein Arbeitgeber ein Fehlverhalten seines Arbeitnehmers.
 
Die Abmahnung selbst hat keine rechtlichen Konsequenzen. Kommt es jedoch nach Ausspruch der Abmahnung zu einem weiteren und vergleichbaren Fehlverhalten, kann dies bereits eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen.
 
Doch nicht jegliches Fehlverhalten begründet eine wirksame Abmahnung. Eine wirksame Abmahnung setzt vielmehr ein arbeitsrechtlich relevantes Fehlverhalten voraus. Außerdem stellt die Rechtsprechung an eine wirksame Abmahnung formell und inhaltlich mehrere Anforderungen. Eine Abmahnung muss das Fehlverhalten des Arbeitnehmers insbesondere präzise und verständlich beschreiben. Zudem muss aus ihr klar hervorgehen, dass bei einem weiteren und vergleichbaren Fehlverhalten arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zu einer Kündigung drohten. An beiden Voraussetzungen mangelt es häufig.
 
Vor diesem Hintergrund ist es regelmäßig sinnvoll, sich gegen eine Abmahnung zu verteidigen. Es bestehen zwei Möglichkeiten: Entweder man fordert die Rücknahme der Abmahnung und ihre Entfernung aus der Personalakte oder man gibt eine sog. Gegendarstellung ab.
 
Herr Rechtsanwalt Kai Huppertz erläutert Ihnen als Fachanwalt für Arbeitsrecht gerne die Einzelheiten und leitet für Sie alles Notwendige in die Wege.