Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnis wird unterzeichnet

Wann kann ich ein Arbeitszeugnis verlangen? Wann muss ein Arbeitszeugnis korrigiert werden? 


Es ist zunächst danach zu differenzieren, ob das Arbeitsverhältnis bereits beendet ist oder nicht.

 
Bei einem laufenden Arbeitsverhältnis kommt ein Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses etwa bei einem Arbeitsplatzwechsel in Betracht. Man spricht dann von einem Zwischenzeugnis.
 
Ist das Arbeitsverhältnis bereits beendet, muss auf Wunsch des Arbeitnehmers ein finales Zeugnis erteilt werden, und zwar in der Regel ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, in welchem die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers bewertet werden.
 
Ist ein Zeugnis erteilt worden, aber inhaltlich falsch, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Zeugniskorrektur. Dies gilt sowohl für das Zwischenzeugnis als auch für das Endzeugnis.
 
Wenngleich ein Zeugnis auf den ersten Blick einen guten Eindruck vermitteln mag, sollte es fachanwaltlich überprüft werden. Denn die Zeugnissprache ist eine ganz eigene Sprache.
 
Herr Rechtsanwalt Kai Huppertz beherrscht als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Krefeld die Zeugnissprache. Gerne hilft er Ihnen bei der Durchsetzung eines Zeugnisanspruchs und eines Anspruchs auf Zeugniskorrektur.