Aufhebungsvertrag

Entwurf eines Aufhebungsvertrags

Die Alternative zur Kündigung 


Der Aufhebungsvertrag ist für einen Arbeitgeber eine meist sinnvolle Alternative zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung.
 
Denn der große Vorteil eines Aufhebungsvertrags ist: Der Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses ist frei wählbar. Auch bei langjährigen Beschäftigungsverhältnissen muss eine Kündigungsfrist nicht beachtet werden.
 
Alle aus Sicht beider Vertragsparteien noch regelungsbedürftigen Punkte können zum Gegenstand des Aufhebungsvertrags gemacht werden. Eine Kündigung und eine Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers werden dadurch vermieden.
 
Die Aufhebungslösung setzt jedoch voraus, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Einigung erzielen. Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags ist stets freiwillig. Je schwieriger sich der Sachverhalt bei einer Arbeitgeberkündigung gestaltete (Kündigungsschutz des Arbeitnehmers), desto eher wird der Arbeitnehmer attraktive Regelungen für sich erwarten. An dieser Stelle ist besonderes Verhandlungsgeschick gefragt.

 
Herr Rechtsanwalt Kai Huppertz verfügt als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Krefeld über ein solches Geschick und übernimmt für Sie gerne die Verhandlungen sowie die Gestaltung des Aufhebungsvertrags.