Abmahnung
Was muss ich als Arbeitgeber/-in bei Ausspruch einer Abmahnung bedenken?
Die kurze Antwort: vieles.
Damit eine Abmahnung wirksam ist und als Grundlage für eine spätere verhaltensbedingte Kündigung herangezogen werden kann, muss ein Arbeitgeber an zahlreiche Punkte denken.
Das Wichtigste:
Aus der Abmahnung muss klar hervorgehen, dass ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers gerügt wird und um welches Fehlverhalten es konkret geht (sog. Rüge- und Dokumentationsfunktion). Der dem Fehlverhalten zugrunde liegende Sachverhalt sollte darum so präzise wie möglich beschrieben werden.
Eine Abmahnung muss darüber hinaus den Hinweis enthalten, dass für den Fall eines erneuten und vergleichbaren Fehlverhaltens arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zu einer Kündigung drohten (sog. Warnfunktion).
Neben diesen beiden wichtigen Punkten gibt es weitere formelle und materielle Anforderungen, die es zu berücksichtigen gilt.
Herr Rechtsanwalt Kai Huppertz klärt Sie als Experte im Arbeitsrecht gerne über alles auf und formuliert für Sie die Abmahnung.